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Thema | Mögglingen: um Feuerwehrstandort in Möglingen wird weiter gestritten | 30 Beiträge |
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 873968 |
Datum | 07.12.2021 17:22 MSG-Nr: [ 873968 ] | 2210 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Geschrieben von Eike M.Eine Küche inkl. Vorratsraum, oder ein Stuhl/ Getränkelager finde ich in der DIN 14092-1 garnicht, die kann ein Nutzungskonzept natürlich vorsehen, aber man sollte sie tunlicht nicht als "Norm-gegeben" darstellen, wenn man die ganze Auflistung nicht angreifbar machen will.
Nun ja, eine Teeküche mit mindestens 8m² ist drin. Alles weitere von Dir genannte kann über die laufende Nummer 3.8 "Sonstiges" abgedeckt werden. Ein Feuerwehrhaus ist kritische Infrastruktur, die auch für eine gewisse Zeit autark laufen können muss. Dazu gehört eben auch eine Möglichkeit zur Versorgung von Einsatzkräften und deren Unterbringung. Und schon haben wir ein notwendiges Getränkelager und einen Vorratsraum. Angreifbar macht man sich damit nicht. Ist alles aus der DIN 14092-1 ableitbar.
Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.
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