News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Mögglingen: um Feuerwehrstandort in Möglingen wird weiter gestritten | 30 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 873962 | ||
Datum | 07.12.2021 10:42 MSG-Nr: [ 873962 ] | 2405 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Eike M. Bei den Parkflächen für Einsatzkräfte sieht die 14092-1 mindestens 12 vor, also genug für den ersten Abmarsch, der die Hilfsfrist sicherstellt. Mitnichten ist ein Stellplatz für jeden Einsatzfahrzeug-Sitzplatz gefordert. ... DGUV-I 205-008 zitiert den Inhalt der DIN (die mir akut nicht voriegt) aber anders: "Die Anzahl der PKW-Stellplätze soll nach DIN 14092-1 mindestens der Anzahl der Sitzplätze der im Feuerwehrhaus eingestellten Feuerwehrfahrzeuge entsprechen und 12 nicht unterschreiten" und führt dazu weiter aus: "Die Anzahl soll mindestens der Anzahl der Funktionsplätze auf den Einsatzfahrzeugen entsprechen." ... also ohne MTW u.ä. "Soll" in Verordnungstexten: "Muss wenn kann" Gruß Gerhard | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|
0.294