Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Frontblitzer-Einschränkung Baden-Württemberg | 116 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 873646 |
Datum | 21.11.2021 16:52 MSG-Nr: [ 873646 ] | 3629 x gelesen |
Infos: | 01.02.19 BaWü - MINISTERIUM FÜR VERKEHR: Überzähliger und unvorschriftsmäßiger Anbau von Sondersignalanlagen an Einsatzfahrzeugen der BOS-Organisationen ..
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Kommandowagen
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1. Medizinische Task Force (BBK)
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Strassenverkehrzulassungsordnung
Geschrieben von Ulrich C.Geschrieben von Henning K.Weder gibt es in §52(3) Satz 1 eine zahlenmäßige Beschränkung der Blaulichter,
Falsch...
Nö.
Die Blaulichter sind nicht der Zahl nach beschränkt, sodern im Hinblick auf die Notwendigkeit zur Rundumwirkung. Hatte ich doch gleich im folgenden Satz geschrieben...
Geschrieben von Ulrich C.ALLE klassischen KdoW, NEF, MTF, ELW 1, ErkKW usw. brauchen nur noch EINE RKL... wenn man Glück hat und der Blaulichtbalken wird als EINE RKL betrachtet, obwohl er zwei Leuchtmittel aussen drin hat, dann darf man wenigstens den noch verbauen - aber auch das wird schon diskutiert...
Ein Blaulichtbalken wird doch (hoffentlich) als "Complete Bar" nach ECE-R65 genehmigt sein. Dann ist er eine Einrichtung.
Alternativ kann man ja mal die geometrische Sichtbarkeit überprüfen, wenn man eine Hälfte des Balkens dunkel schaltet.
Geschrieben von Ulrich C."Je ein Paar Warnleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne oder nach hinten"
Wo steht da und, da steht eindeutig ODER!
Insbesondere steht da aber auch "Je ein Paar"...
Geschrieben von Ulrich C.Bestandsschutz gilt NUR für die Fahrzeuge, die vor dem Inkrafttreten des neuen § 52 der StVZO zugelassen wurden.
Für alles andere (also v.a. für die Fahrzeuge die weit vorher ausgeschrieben, bestellt und gebaut wurden, aber erst danach fertig wurden, gilt das neue Recht. Ergo kann das sehr wohl die Abrüstung bedeuten!
Natürlich, wie bei allen anderen Zulassungsvorschriften auch. Das Thema "notwendige Änderungen aufgrund geänderter Zulassungsvorschriften" sollte doch in einer guten Aussdchreibung geregelt sein *SCNR*
(und die Änderung kam ja auch nicht überraschend, sondern war schon seit der Verabschiedung im Bundesrat und damit rund ein halbes Jahr vor Inkrafttreten im Wortlaut bekannt!)
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