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Feuerwehrmann
RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr zurück
ThemaHilfsfrist für Werkfeuerwehren4 Beiträge
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern873607
Datum19.11.2021 12:09      MSG-Nr: [ 873607 ]828 x gelesen

Die für die jeweilige Werkfeuerwehr verbindliche Hilfsfrist ergibt sich aus dem Genehmigungsbescheid. Er gibt je nach Betriebsstruktur und Anforderungen aus dem Bescheid eine Hilfsfrist von 5 bzw. 10 Minuten und oftmals noch eine Vorgabe, nach wie vielen Minuten durch nachrückende Kräfte die Zugstärke erreicht sein muss.

Ein Ansatz ist mit hauptamtlichen Kräften eine Staffel vorzuhalten (24/48h System), die dann durch freiwillige Kräfte innerhalb der Hilfsfrist auf die Gruppe aufgestockt wird. Ich kenne aber auch die Variante mit 4 hauptberuflichen FM im 24/48h System, die durch Freiwillige innerhalb der Hilfsfrist zur Gruppe aufgestockt werden.

Ein viel grösseres Problem sehe ich derzeit in der Coronasituation mit vielen Arbeitsplätzen im Homeoffice. WFen mit freiwilligem Personal haben jetzt leicht das Problem, dass WF-Angehörige aus Bürobereichen sich im Homeoffice befinden und damit nicht innerhalb des Betriebsgeländes im Alarmfall abrufbar sind. Damit sind diese WFen besonders von der Thematik Hilfsfrist betroffen. Hier bleibt dann nur ein Aufstocken des hauptberuflichen Personals oder eventuell Regelungen, dass sich immer eine Mindestanzahl von Freiwilligen im Betriebsgelände verfügbar ist - trotz Homeoffice. Das aber führt dann zur Thematik der Rufbereitschaftsregeln.....

Ein bischen wird in der Realität das Thema der Hilfsfristen dadurch entschäft, dass bei hoher Homeofficequote sich auch die Zahl der Alarme und damit der Einsätze signifikant verringert hat.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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Geändert von Volker L. [19.11.21 12:17] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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