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Thema | Personalnot bei der Feuerwehr | 29 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 873426 | ||
Datum | 08.11.2021 19:02 MSG-Nr: [ 873426 ] | 1837 x gelesen | ||
Hallo Markus, hallo Forum, Geschrieben von FwG-BW "Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige ist auf seinen Antrag vom Bürgermeister aus dem Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung zu entlassen, wennNach meinem Rechtsverständnis kann ich dann den Interessenten nicht aufnehmen. Wohnt und arbeitet nicht hier. Geschrieben von Markus W. oder der Feuerwehrausschuss ihn entläßt.Nach meinem Wissen kann der FW- Ausschuss niemanden entlassen. Dies ist dem Bürgermeister vorbehalten. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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