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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Ausbildung CSA | 7 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 873323 | ||
Datum | 01.11.2021 16:44 MSG-Nr: [ 873323 ] | 943 x gelesen | ||
Geschrieben von Dirk R. Frage: trifft dies auch auf Träger der Körperschutz 2 ? ich kann zu diesem Punkt keinerlei Vorschriften, Richtlinien usw. finden... Hallo Dirk. Wenn dazu nichts zu finden ist. Dann braucht es auch keinen Lehrgang. Was es aber braucht ist eine entsprechende Unterweisung auf den Anzug. So wie auch für den FORM 1 und Überjacke und Hose. Auch diese PSA muss entsprechend unterwiesen werden. Die Notwendigkeit zeigt sich auf Übungen und Einsätzen immer wieder. ;-) Nur bleibt das Problem dass die Kleidung immer dann getragen wird wenn Notwendigkeit besteht. Dann braucht es auch entsprechendes Wissen was damit geleistet werden kann und wie die Kleidung entsprechend wieder abgelegt wird ohne dadurch weitere Probleme zu verursachen. Eine entsprechende Einweisung und Übung mit den zur Verfügung stehenden Geräten macht mehr Sinn als ein CSA Lehrgang der dir die FD 500 um die Ohren haut. Du aber vorort nicht ansatzweise die Mittel dazu hast. Das bedeutet nicht dass dabei vorort die FD 500 dan völlig ignoriert wird. Sonder angepasst gearbeitet werden muss. Grüße Sascha | ||||
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