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Thema | Gemeinde sieht sich nicht in der Pflicht: Pöckinger Feuerwehr kriegt keine Drehleiter | 33 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 873294 | ||
Datum | 31.10.2021 17:32 MSG-Nr: [ 873294 ] | 1438 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus W. wenn man es nüchtern betrachtet wäre es schön eine zu haben aber nicht zwingend notwendig bei dem derzeitigen Baubestand. Wenn man es taktisch betrachtet, müsste eine DL vorhanden sein. Die Leitern der Nachbarwehren können ja die Hilfsfrist nicht einhalten, wie hier schon berechnet wurde. Insofern ist das Ergebnis des externen Gutachters bei Betrachtung der Ist-Situation nachvollziehbar. Wenn man es rechtlich betrachtet scheint es aber so zu sein, dass dieser Zustand eigentlich nicht hätte sein dürfen weil aufgrund der bisher nicht vorhandenen DL die fraglichen Objekte so nicht hätten genehmigt werden dürfen. Sowohl für die (damit offensichtlich falsche) Genehmigung noch für die daraus folgenden Maßnahmen ist aber nicht die Gemeinde verantwortlich. Da kann ich es schon verstehen, dass die Gemeinde nicht einen Haufen Geld für Fehler ausgeben will, für deren Entstehen und deren Beseitigung andere verantwortlich sind. Wenn nun die Gemeinde diesen Missstand dem zuständigen Landkreis meldet und diesen zur Behebung auffordert und darüber hinaus als Sofortmaßnahme für die betreffenden Objekte eine der Nachbar-Drehleitern in die Alarmierung aufnimmt dürfte sie doch erstmal auf der sicheren Seite sein und der schwarze Peter dann zunächst beim Kreis liegen? | ||||
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