Rubrik | Feuerwehrverbände |
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Thema | Freibier führt zu Feuerwehrstau #
| 74 Beiträge |
Autor | Nils8 J.8, Wackersdorf / | 873211 |
Datum | 26.10.2021 14:46 MSG-Nr: [ 873211 ] | 2099 x gelesen |
Infos: | 18.10.21 Feuerwehr-Magazin: " Freibier für Freiwillige Feuerwehren "
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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Innenangriff
Hallo Olaf,
vielen Dank für Deine Mühen, die Du Dir mit dem Raussuchen der Links gemacht hast.
Bitte sieh es mir nach, daß ich die hinterlegten Artikel nicht alle komplett gelesen, sondern meist nur übeflogen oder quergelesen habe.
Ich möchte Dir allerdings sagen, daß mMn alle Artikel mehr oder weniger von der Intention "zuviel Alkohol" und nicht von "gar-kein-Alkohol" geleitet sind:
Es herrscht in der der ganzen Diskussion eigentlich ein Konsens, daß ein Fw-ler mit "zuviel" Alkohol im Dienst nichts zu suchen hat. Und die in den Artikeln genannten Werte (0,86 oder 1,4 Promille etc ) sind absolut indiskutabel. In dem Artikel den Du mit "Hier stab (sic!) ein Feuerwehrmann wegen 0,4 Promille Restalkohol" überschrieben hast, ist mir irgendwie die Kausalität zwischen Alkohol und Unfall aus dem Artikel nicht deutlich geworden. Den Fall selber kenn ich nicht.
Worauf ich hinaus möchte:
Hier wird sich die ganze Zeit darüber gestritten, was das "zuviel" ist - Du fährst hier eine "Null-Toleranz"-Politik, während die anderen Kameraden einen pragmatischeren Ansatz verfolgen.
Ich möchte Dich darauf hinweisen, das auch in den von Dir verlinkten Artikeln eher der pragmatischere Ansatz gewählt wird: in den UVV steht z.B. dass "Versicherte sich durch den Konsum von Alkohol nicht in einen Zustand versetzen dürfen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können." Da steht nirgends "Versicherte mit einem einzigen Tropfen Alkohol im Blut sind absolut von jedweder Tätigkeit zu entbinden." Auch das Straf- und das Straßenverkehrsrecht beinhalten eine (sehr enge) Toleranz ggü. Alkohol im Blut. Das macht auch Sinn, da selbst der Genuß von alkoholfreien Getränken oder von einer größeren Menge Salat zu einer meßbaren Blutalkoholkonzentration führen kann.
Ich behaupte hier jetzt einfach mal, daß die psychologischen Aspekte des Einsatz- oder Übungsnachbesprechungsbieres (das bei vielen auch ein Kaffee, ein Wasser oder sonstwas ist) die negativen Aspekte des maßvollen (!) Alkoholkonsums bei weitem überwiegen können.
Wenn ich mich dabei nicht in´s Nirvana kicke (was bei einem (!) Bier schon schwierig ist), dann wird auch weder die Unfallkasse noch der berühmte Staatsanwalt da irgendwelche Probleme mit haben. Nach dem zweiten wird´s da gravierend eng und allerspätestens mit Beginn des dritten würde ich jedem die Diensttauglichkeit absprechen (immer auch in Abhängigkeit vom Zeitraum des Konsums).
Ich oute mich jetzt mal hier als einer, der kein Problem damit hat, sich mit einem oder zwei Bieren in´s rote Auto reinzusetzen. Ich und auch meine Kameraden sind verantwortungsvoll genug, dann halt nicht sofort vorne links oder mit dem Rücken zur Fahrtrichtung zu sitzen. Es macht aber mMn auch keinen Sinn, zwei frischausgebildete AGT-ler zusammen ihren ersten heißen IA fahren zu lassen, nur weil der 45jährige und der Freiwillige-Feuerwehr-BFler eine Stunde vorher zum Abendessen ein (!) Bier getrunken haben. Das ist natürlich gegen die DV7 aber halt pragmatisch...
Wenn Du für DICH diese 0,0 Promille-Politik fährst, ist das absolut in Ordnung. Es ist auch in Ordnung, daß Du darauf bestehst, daß von niemandem unter Alkoholeinfluß eine Gefahr ausgehen darf. Aber verteufel doch bitte nicht diejenigen, die maßvoll Alkohol genossen haben, sich verantwortungsbewußt in den Einsatz begeben und die beim "pusten" vlt. eine Alkoholwert von 0,1 oder 0,2 Promille zusammenbekommen....
Grüße aus der Oberpfalz
Nils
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