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Thema | Hilfsfristen / AGBF-Schutzziele - war: Freibier führt zu Feuerwehrstau | 32 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 873142 |
Datum | 23.10.2021 12:44 MSG-Nr: [ 873142 ] | 1561 x gelesen |
Feuerwehr-Verordnung
Hallo,
Geschrieben von Olaf F.z.B. Will der Bürgermeister/ der Landrat richtig Geld sparen, dann kaufen sie gar kein neues Fahrzeug. Das spart am meisten. Oder sie halten die Mitgliederzahl der Feuerwehr absichtlich klein. Das spart Schutzausrüstung, Ausbildung, Fahrzeuge, Geräte, Baumaßnahmen an Feuerwehrhaus usw.
Damit verstieße er aber (in RLP) nicht nur gegen die FwVO sondern auch gegen das LBKG. Wobei auch dort die Rechtsansprüche Dritter ausgeschlossen werden. Ob man aber mit einer absichtlich klein gehaltenen oder aus Kostengründen geschlossenen Feuerwehr mit mangelhafter Ausrüstung im Zweifelsfall vor Gericht durchkäme, mag ich mal bezweifeln.
Gruß,
Michael
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| 21.10.2021 10:04 |
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Mich7ael7 L.7, Dausenau Freibier führt zu Feuerwehrstau | |