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Thema | Hilfsfristen / AGBF-Schutzziele - war: Freibier führt zu Feuerwehrstau | 32 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 873139 |
Datum | 23.10.2021 11:52 MSG-Nr: [ 873139 ] | 1395 x gelesen |
Feuerwehr-Verordnung
Feuerwehr-Verordnung
Hallo,
Geschrieben von Olaf F.Die FwVO RLP ist zwar dem Ziel etwas angeglichen, aber einen Anspruch darauf hat keiner. (Theoretisch das Land selbst) Das Land müsste sich dann selbst verklagen.
Nicht ganz. Das Land hat da z.B. schon eine gewisse Aufsichtsfunktion gegenüber den Kommunen. Will man z.B. Fahrzeuge beschaffen und dafür Landeszuschuß, den man sich ja im Normalfall nicht entgehen lassen will, muss man sich seitens der Kommune an die Vorgaben aus der FwVO halten. Genauso bei Zuschüssen zu baulichen Anlagen. Nur weil andere Betroffene bzw. Geschädigte daraus keine Ansprüche ableiten können, heißt ja nicht, dass das Papier, auf dem die Verordnung gedruckt ist, wertlos ist.
Gruß,
Michael
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| 21.10.2021 10:04 |
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Mich7ael7 L.7, Dausenau Freibier führt zu Feuerwehrstau | |