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Thema | Hilfsfristen / AGBF-Schutzziele - war: Freibier führt zu Feuerwehrstau #
| 32 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 873109 |
Datum | 21.10.2021 15:38 MSG-Nr: [ 873109 ] | 2511 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Dirk G.Ein Gutachter der Versicherung stellt fest, dass zwei Minuten eher ein Durchzünden des Daches hätte verhindert werden können. Ich garantiere dir, dass die Versicherung versuchen wird sich Geld von der Kommune zurückzuholen. Und das unter dem Stichunkt Organisationsverschulden.
... die Hilfsfrist ist aber - wie auch im Rettungsdienst - ein Planungswert mit einem Erfüllungsgrad i.d.R. von 90 - 95%. Ein individueller Anspruch des Bürgers hieraus erwächst hier, weil der Gesetzgeber da ein "in der Regel" reingeschrieben hat, zumindest nach mir bekannter Rechtssprechung, nicht.
Wobei eine belastbare Erreichungsgradermittlung bei schwach frequentierten Feuerwehren schwierig ist - die zwei Einsätze pro Jahr waren bei Nebel und während einer Straßensperrung auf der Hauptstraße - beides Ausnahmerbestände ...
Dem Wesen einer Freiwilligen Feuerwehr ist halt immanent, dass ich als Gemeinde nicht verhindern kann, dass z.B. ein Großteil aller Feuerwehrangehörigen eines Standortes auf die Idee kommen, gemeinsam z.B. auf die Hochzeit eines Feuerwehrangehörigen zu gehen.
Bedarf dann halt einer Kompernsationsmaßnahme (die dann ggf. auch nicht 100% kompensiert) ... genauso wenn eben diese Feuerwehr überörtlich auf einer Übung oder im Einsatz ist oder das einzige Löschfahrzeug in der Werkstatt steht.
Lasst doch mal die Kirche im Dorf ...
Gruß
Gerhard
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| 21.10.2021 10:04 |
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Mich7ael7 L.7, Dausenau Freibier führt zu Feuerwehrstau | |