Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | LKW-Führerschein - Vereinbarungsmodelle? | 53 Beiträge |
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 872808 |
Datum | 06.10.2021 15:07 MSG-Nr: [ 872808 ] | 2180 x gelesen |
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hallo!
Geschrieben von Sebastian K.Bei uns nicht, da sich die Fahrschule in der Gemeinde befindet.
Nun ja, LBKG, §13, Abs. 8:
"Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen und sonstigen ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, soweit sie feuerwehrdienstliche Tätigkeiten ausüben, haben Anspruch auf Ersatz ihrer notwendigen Auslagen."
Kann man so sehen, muss man aber nicht. Wenn das Ratsmitglied schon bei 1 km Abnahrt zur Ratssitzung "Fahrgeld" beansprucht, könnte der FA für die Fahrt zur Fahrschule das eigentlich auch. ;-)
Wobei die Frage, ob der Besuch der Fahrschule jetzt als feuerwehrdienstliche Tätigkeit gewertet wird einiges an Diskussionsstoff bieten könnte.
Gruß vom Berg
Jakob
"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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