Also in RLP wäre er gewählt
Da ja nach §14 die §40 der Gemo gilt ist der mit der hohen anzahl an stimmen gewählt. Ob das in dem Bundesland von Schramberg genauso ist, kann ich nicht genau sagen.
§40 Gemo RLP
(4) Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Bei der Abstimmung durch Stimmzettel gelten unbeschrieben abgegebene Stimmzettel als Stimmenthaltungen. Stimmzettel, aus denen der Wille des Abstimmenden nicht unzweifelhaft erkennbar ist, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthalten, sind ungültig.
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