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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gescheiterte Wiederwahlen von Kommandanten :-() | 10 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 872730 | ||
Datum | 04.10.2021 14:07 MSG-Nr: [ 872730 ] | 1875 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Lars B. Generell kann ja jede Stadt/Gemeinde entsprechenden Passus in seine Feuerwehrsatzung schreiben.z.B. "gewählt werden kann nur, wer sich innerhalb von ..... /der Ladungsfrist nach Veröffentlichung zur Wahl stellt." Eine generelle Aussage kann man hier nicht machen. Das mag in einzelnen Ländern in einer Satzung der einzelnen FW geregelt sein, in anderen ist das schon in den Brand- und Katastrophenschutzgesetzen abschließend geregelt. Auch was Vorschlagsrecht und Wahldurchführung angeht. Gruß, Michael | ||||
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