Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | LKW-Führerschein - Vereinbarungsmodelle? | 53 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 872686 |
Datum | 03.10.2021 21:21 MSG-Nr: [ 872686 ] | 3002 x gelesen |
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Geschrieben von Ulrich B.Mit diesem Urteil des Bayerische Verwaltungsgerichtshofs von 2015 haben sich eigentlich alle Modelle bezüglich Kostenrückforderungen von Führerscheinkosten durch die Gemeinde gegenüber nicht mehr (regelmäßig) aktiven Einsatzkräften erledigt. In Bayern, nicht überall. In RLP hat man Kostenrückforderungen explizit im LBKG geregelt:
§ 13 Abs. 11: Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen und sonstigen ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, soweit sie feuerwehrdienstliche Tätigkeiten ausüben, werden unentgeltlich ausgebildet. Verursacht eine Ausbildung, insbesondere zum Erwerb einer Fahrerlaubnis, der Gemeinde besondere Kosten und kann die hierdurch vermittelte Erlaubnis auch außerhalb des Feuerwehrdienstes verwendet werden, kann die Gemeinde mit den ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen vereinbaren, dass die Ausbildungskosten anteilig zu erstatten sind, wenn die Feuerwehrangehörigen nach Abschluss der Ausbildung nicht mindestens fünf Jahre bei dieser Feuerwehr oder einer anderen Feuerwehr Einsatzdienst leisten.
Ob dies im Land dadurch auch noch häufig praktiziert wird, keine Ahnung. Wer nicht nur auf Zahlen schaut, sondern einfach mal nachdenkt, bezahlt voll und fordert dafür nichts weiter. Denn es ist ja so: Wenn man anteilig bezahlt und/oder solche Vereinbarungen schließt, ist man darauf angewiesen, dass sich interessierte Feuerwehrleutchen melden. Das tun auch sicher welche, aber regelmäßig werden das die sein, die den Lappen dann auch anderweitig nutzen wollen, gerne zur beruflichen Veränderung, und die stehen dann auch häufig genau dann nicht zur Verfügung, wenn man sie am dringensten braucht. Bezahlt man ganz und fordert nix, hat man die Personalauswahl führungsseitig weitaus mehr in der Hand, und kann die Lappen so verteilen, dass Dienstagsmorgens um 10 auch welche davon in den Einsatz fahren können. Nicht wenige Kommunen, die Fahrausbildungen heute komplett und ohne Vereinbarungsmodelle bezahlen, haben das erstmal lernen müssen. Halbe Lappen bringen (sehr oft) nix.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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