Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | LKW-Führerschein - Vereinbarungsmodelle? #
| 53 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 872660 |
Datum | 02.10.2021 21:06 MSG-Nr: [ 872660 ] | 3864 x gelesen |
Feuerwehr
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Hallo,
Geschrieben von Wolfgang K.Meiner Meinung nach sollte daraus dann aber auch eine Gewisse Verpflichtung gegenüber der Gemeinde bzw. der Feuerwehr entstehen (min. an 10 Übungsabenden da sein, ...)
Warum? Verpflichten die sich auch nach anderen Lehrgängen zu irgendwas? Spätestens wenn man jemanden zur jeweiligen Landesfeuerwehrschule zum Beispiel zum GF-Lehrgang schickt (2 Wochen) fallen da bei vielen Lohnersatzkosten an, die durchaus im Bereich der Führerscheinkosten liegen können. Müssen sich eure Lehrgangsteilnehmer solcher Lehrgänge auch dazu schriftlich verpflichten, mindestens noch x Jahre in der FW als GF im Dienst zu bleiben?
Wenn die Gemeinde Fahrer für ihre Fahrzeuge braucht, muss sie eben im Zweifelsfall auch den Führerschein bezahlen.
Gruß,
Michael
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