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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | LKW-Führerschein - Vereinbarungsmodelle? | 53 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 872648 | ||
Datum | 02.10.2021 12:02 MSG-Nr: [ 872648 ] | 3986 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Wolfgang K. Meiner Meinung nach sollte daraus dann aber auch eine Gewisse Verpflichtung gegenüber der Gemeinde bzw. der Feuerwehr entstehen (min. an 10 Übungsabenden da sein, ...) ... derartige Modelle stehen - zumindest wenn sie über Zeiträume von 1- 2 Jahren (die für die Feuerwehr wenig bringen) - auf juristisch ziemlich wackeligen Füßen. Insoweit mehr eine moralische Verpflichtung als eine juristisch durchsetzbare. Sinnvoller ist es m.E. da, das Verhalten des Feuerwhrangehörigen vor der Führerscheinvergabe zu betrachten und davon ausgehen, dass sich das kurzfristig bis mittelfristig "nach Führerschein" nicht ändern wird (gut, auch da kann sich im beruflichen oder privaten Umfeld was ergeben, was die Feuerwehrtätigkeit beinflusst - das wäre aber vielfach bei o.g. Verpflichtung auch ein "besonderer Grund", der die Verpflichtung hinfällig macht) ... Gruß Gerhard | ||||
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