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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beförderung und Ehrung | 2 Beiträge | ||
Autor | Nils8 J.8, Wackersdorf / | 872450 | ||
Datum | 22.09.2021 19:05 MSG-Nr: [ 872450 ] | 1010 x gelesen | ||
Hallo Thomas, ohne Anspruch auf Vollständigkeit: zu 1.) Ehrung vom Staat gibt´s für 25, 40 und 50 Jahre aktive DIENSTzeit - Verein interessiert nicht. Man kann ja auch Dienst tun ohne im Verein zu sein und umgekehrt. Geschrieben von Bay. Innenministerium "Bei einer Freiwilligen Feuerwehr ist maßgebend, wie lange der Feuerwehrdienstleistende der gemeindlichen Einrichtung Freiwillige Feuerwehr angehörte und aktiven Dienst - gegebenenfalls mit Unterbrechungen - geleistet hat. Dienstzeiten bei außerbayerischen Feuerwehren sind anrechenbar, wenn sie nachgewiesen werden. Wehrdienst, Elternzeit, Schwangerschaft oder eine nachgewiesene Krankheit gelten nicht als Unterbrechung. Es gibt in Bayern ein Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz mit dementsprechender Vollzugsbekanntmachung. Desweiteren gibt´s bestimmt noch andere Ordens-Möglichkeiten über die verschiedenen Feuerwehrverbände... zu 2.) die Dienstgrade und deren Verteilung "sollen" sich an der Anlage 3 der Vollzugsbekanntmachung zum BayFwG orientieren. Daraus ergibt sich schon, daß eine Ortsfeuerwehr mit einer Gruppe aber neun ausgebildeten Gruppenführern trotzdem nur drei Führungskräfte haben kann/soll. Der Rest muß halt warten, bis ein Plätzchen frei wird (wenn ihm das denn wichtig ist). Es soll ja sogar Wehren geben, die komplett OHNE Dienstgradbezeichnungen auskommen ;-) Ehrungen und Beförderungen können verweigert und auch entzogen werden. zum Zusatz.) staatliche Ehrungen gehen bestimmt über den Dienstweg Kmdt. ->Kreis -> etc. Feuerwehrvereins-/Verbandsachen????? Grüße aus der Oberpfalz Nils | ||||
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