Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Ausstattung einer Stützpunktwehr in Niedersachsen | 13 Beiträge |
Autor | Sabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern | 872154 |
Datum | 07.09.2021 11:47 MSG-Nr: [ 872154 ] | 1270 x gelesen |
Löschgruppenfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Katastrophenschutz
Löschgruppenfahrzeug
Katastrophenschutz
Löschgruppenfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Löschgruppenfahrzeug
Frage: Ist das so sicher? Ist stelle nochmal die Frage.
Wir nehmen an, es gibt eine niedersächsische Stützpunktfeuerwehr die aus einem LF 10 (mit 1.200 L Löschwasser) und einem TLF 8/18 besteht. Nun wäre das TLF 8/18 abgängig und soll durch ein vom Bund beschafften und in der Stadt stationiertes LF KatS ersetzt werden.
Würde dieses dann entsprechend eine Herabstufung auf eine Feuerwehr mit Grundausstattung nach sich ziehen, das das LF KatS als Zusatzfahrzeug gezählt wird und entsprechend nur das LF 10 "gezählt" für die Mindeststärke wird?
Weitere Frage: Könnte man theoretisch (den taktischen Einsatzwert mal unbeachtet) das TLF 8/18 durch ein MLF ersetzen, wenn ein LF 10 als weiteres Fahrzeug vorhanden wäre?
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
Geändert von Sabrina M. [07.09.21 11:51] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|