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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Feuerwehr und Stadtverwaltung in Erftstadt Waren 20 Stunden vorher gewarnt/ RLP - ist: Starkregen/Unwetter und der KatS | 28 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 871862 | ||
Datum | 23.08.2021 19:02 MSG-Nr: [ 871862 ] | 2086 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Alexander H. Wer hat denn wie genau versagt und wie hätte es im Idealfall ablaufen sollen? Muss die Wehrführung die Wetterlage eigenständig im Blick behalten und dann aus Eigeninitiative die Mannschaft zusammentrommeln und nach vorgefertigten Einsatzplänen aktiv werden? Oder müsste ein Einsatz über die Leitstelle nach offizieller Gefahrenmeldung erfolgen? Wer ist letzten Endes genau verantwortlich für das Anlaufen? ergänzende Frage: wer darf/muss solche relativ grossflächigen Evakuierungen anordnen? Wenn ein Haus brennt dann darf der Einsatzleiter die Nachbarhäuser räumen. Das ist klar. Wie sehen da die rechtlichen Grundlagen on einer sich entwickelnden Lage wie z.B. in Erftstadt aus? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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