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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rente - war: Bauerbacher Feuerwehr derzeit nicht mehr einsatzbereit | 28 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 871459 | ||
Datum | 10.08.2021 18:59 MSG-Nr: [ 871459 ] | 1063 x gelesen | ||
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Hallo Forum, Geschrieben von Udo B. Keine Ausnahme, in BaWü eher die Regel, nur variiert die Entschädigung etwas. Grundlage ist § 16 FwG (BWL).Doch eine Ausnahme da dies eine Baden- Württembergische Regel ist. Ist in anderen Bundesländern anders geregelt. Ich war darüber sehr erstaunt als ich von Hessen nach Ba- Wü kam. Hat für die Kommune den Vorteil das sie nicht für jeden Einsatz mit N- Firmen abrechnen muss. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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