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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Förderung für Feuerwehrfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb in Niedersachsen | 15 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 870208 | ||
Datum | 10.07.2021 12:06 MSG-Nr: [ 870208 ] | 1035 x gelesen | ||
Geschrieben von Bernd L. Im Kleingedruckten wird auf einen Erlass hingewiesen, nach dem förderfähige Fahrzeuge der Klassen N2 und N3 entsprechen müssen (Bezug: 2007/46/EG Anhang II Teil A). Und N2 sind Fahrzeuge über 3.500 kg Gesamtmasse. Der PKW liegt unter dieser Gewichtsgrenze. Nach der Logik des Fördergebers gibt es für PKWs keine Förderung. Es ist also ein Förderprogramm für LKW, und du willst einen PKW beschaffen. Da würde ich nicht von "einigen Hürden" sprechen, da würde ich sagen du tanzt auf der völlig falschen Hochzeit! Vor allem: Warum muss es denn unbedingt ein Wasserstoff-Fahrzeug sein?! Da kaufst du dir auch unabhängig von der Förderung einen großen Strauß potentieller Probleme. So müssen zum Beispiel bei Wasserstofffahrzeugen seit vergangenem Samstag auch wiederkehrende Gasprüfungen gemacht werden. Leider weiß noch niemand so genau, wie das geht und was dabei in Zukunft herauskommt. Aber die Erfahrungen mit Erdgasfahrzeugen sagen: nichts gutes. Ich hatte jetzt innerhalb kurzer Zeit wieder zwei Erdgas-Fahrzeuge, die nach drei Jahren die erste Gasprüfung nicht bestanden haben. Wenn es modern und umweltfreundlich sein soll nimm lieber ein Elektrofahrzeug... | ||||
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