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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Handyverbot am Steuer soll auf u.A. auf BOS-Funk ausgeweitet werden - war: In welchen Fahrzeugen muss der Fahrer ... | 101 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 870064 | ||
Datum | 30.06.2021 12:30 MSG-Nr: [ 870064 ] | 2536 x gelesen | ||
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Geschrieben von Gerhard B. Wobei ja bei "zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten" (z.B. in Erledigung eines Einsatzauftrages) zusätzlich ja noch § 35 (1) und (5a) StVO ggf. herangezogen werden kann ... (9) Wer ohne Beifahrer ein Einsatzfahrzeug der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) führt und zur Nutzung des BOS-Funks berechtigt ist, darf unbeschadet der Absätze 1 und 5a abweichend von § 23 Absatz 1a ein Funkgerät oder das Handteil eines Funkgerätes aufnehmen und halten. ok., das kann man so verstehen, dass mit Sonder- und Wegerechten der 23 eh nicht gilt... Geschrieben von Gerhard B. Ergo: derzeitige Rechtslage für die BOS in der Regel kein Problem ... Warum nur bin ich mir da gar nicht so sicher... ? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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