News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Ausschreibung, Kopplung Navigation, Funk und Rückfahrkamera ![]() | 8 Beiträge | ||
Autor | Jako8b E8., Düsseldorf / NRW | 869827 | ||
Datum | 15.06.2021 11:25 MSG-Nr: [ 869827 ] | 1857 x gelesen | ||
Zunächst ist für sich selbst ehrlich festzuhalten was die Ausschreibung erreichen soll. Pro-Forma, oder echte Lösungsabfrage; welche für wieviel Jahre handhabbar (Kosten, Modularität, Supportvoraussetzung bzw. Updatesicherheit- und Anpassfähigkeit, usw.) sein soll(te). Während im ersten Fall der heimliche Favorit eine pro-forma Absicht i.d.R. zeitnah merkt, würde deie ausschreibende Verantwortung schnell zum Getriebenen (und nicht mehr Herr des Verfahrens ggf. schon im eigenen Haus -> weil der Vertrieb seinerseits seine Interessen verfolgt). Bei einer neutralen Vorgehensweise sind spezifische Formulierungen für abzudeckende Ausschreibungsforderungen unverzichtbar, welche allerdings möglichst eigenständig und transparent im Detail überprüfbar bzw. mit angemessen selbst verfügbaren Know-How (Wer als Person, wo gesichert für die Umsetzung erreichbar, wie ggf. werden Details realisitsch bewertbar / priorisierbar; auch nach Innen!) feststellbar bleiben muss. Anstelle von Firmenbezeichnungen sollten nur allgemein eingeführte (?), besser wirklich etablierte Begrifflichkeiten (Kfz-Navigationsfunktion, digitale Statusauslösung) oder öffentliche Normierungsbezüge (TETRA, PEI, etc.) verwendet werden. Je größer interpretierbare (Ausschreibungs-)Einzelheiten "entstehen", desto umfangreicher wird der wahrscheinliche Unterhaltungswert nicht nur bei der final zu treffenden Grundsatzentscheidung, sondern auch bei der darauf aufbauenden Implementierung (ggf. auch noch für längere Zeiträume), sowie bei zunächst verdeckt enthaltenen und später mit Sicherheit offen zu Tage tretenden Abhängigkeiten (propritäre Techniken mit erheblichem Kostenrisiko, keine echten Schnittstellen zwische einzelnen , ggf. später "vorzeitige" auzutauschende / zeitnah abzulösenden Einzelmodulen, uvm.). In einer einleitenden Prosa sollte für realisitsche Ausschreibungsempfänger (und seine bearbeitenden Leuten auf der unterstützenden Etappe) die (Lösungs-)Absicht "zusammenhängend" in klaren Worten erkennbar werden. Und zwar so, das auch für Nicht-Insider generisch nachvollziehbar wird, was denn die Lösung täglich und in Sonderlagen (Plan B?) leisten soll. Bei IT-Aspekten wäre an dieser Stelle unverzichtbar: Wieviele insgesammt (wie technisch mit was zusätzlich wo angeschlossene) Arbeitsplätze, welche im Tagesbetrieb gleichzeitig mit welchem Reaktionsverhalten (Responsezeiten für welche konkreten Applikationen) betrieben werden müssen. Bei Fahrzeugeinbauten stellt sich die Frage einer gewünschten Zweitbesprechungseinrichtung (Im RTW hinten, im FW-LKW hinten am Pumpenstand oder Drehleiterkorb?), Verkabelungserwartungen und Schnittstellenübergänge. Daran anschließen sollte sich eine konkrete Funktionsbeschreibung zu den erwarteten Einzelfunktonen (hier z.B.): - Nur MRT (oder auch gleichzeitig Stand-Alone HRT-Halterung - Verkabelung aktiv/passiv!) - Statusauslösung, zuzüglich weiterer ggf. vereindachter Erweiterungen (Status auch größer 10, einfache Texteingabeoption) - Navigationsgrundlagenmodul (mit Zielübernahme via TETRA-SDS, Syntax?) - Systemunterlagen, Schnittstellenbeschreibungen, Software-Supportvoraussetzungen, Weiterentwicklung gesichert? - Abnahme (Einzelfunktionsabläufe, HF-Protokolle, Ablaufprüfung, usw.) - Standardeinbau (Neufahrzeug, Übernahme, Nachrüstung, externe Stecker) Das sieht relativ überschaubar aus, wobei die Tücke sich in zunächst kaum beachteten Details breit macht. Hierzu nur exemplarische Stichworte: MRT Sollen, um sich für die nächste Zukunft eine gewisse (Beschaffungs-)Unabhängigkeit zu erhalten, ein Hardwarelieferant vorgegeben bzw. erwartet werden? Soll dieser nicht nur die Funktechnik, sondern auch die Gesamtlösung, und nicht ein Dritter liefern (und ggf. einbauen)? Die beiden derzeit gängigen TETRA-Geräteoptionen unterscheiden sich in ergänzenden Details wie Aufwand/Updates nicht nur für zweite Besprechungsoption, sondern gerade auch bei der"Adaptierbarkeit" für externe Anschaltungen! Ohne eine exakte Schnittstellenfestlegung (PEI, ASCII-Syntax; dokumnentierte Transparenz, etc.) resultiert ganz schnell eine propritäre (Geamt-)Lösung. Wo liegen die funktionalen und einsatztaktischen Gtenzen der sich abzeichnenden bzw. verbleibenden Gesamtlösung? Was kostet sowas pro Fahrzeug, und bleibt man technologisch offen für wieviele Jahre; einschließlich üblicher Fahrzeugbetriebszeiträume oder Nachrüstungs- bzw. kostenträchtiges Austauschrisiken? Wird ein vordergründiger Mengenrabatt (Stückzahl, Rahmenvertrag Gesamtlösung) gegen erheblichen Folge- bzw. Betriebskosten (SW-Updatekosten, Manpower, Hardwareaustauschzyklen, u.ä.) eingetauscht. Statusauslösung (unabhängig von separater GPS-Standortübertragung via TETRA?) Wie sollen welche Statusmeldungen nur (0-9, ggf. zusätzlich > 10) ausgelöst werden. Über die MRT-Konsole für 0-9 und ggf. separat (IHM) oder via Navi-Touch-Funktion (mit möglicher Texteingabeoption und erweitertemStatusmenü > 10 bis wieviel insgesamt -> Bedienungsauslöseauswahl). Oder noch ganz andere klar formulierte Vorgaben (Differenzieung zischen FW- und RD-Notwendigkeiten)? Navigationsmodul Fahrzeugintern (Multimedia-Option mit spezifischer TETRA-SW-Adaption) oder separat am schwenkbaren (Klemm-)Halter am Armaturenbrett (Stromversorgung!) mit welcher Displaygröße (mit PKW-/LKW-Routingeinstellungen -> Abmessungen, Gewicht). Rückfahrkamera (Feststellung eingelegter Rückwärtsgang via CAN-Bus oder wie, ggf. (Abstands-)Sensoren, usw.; für jede Fahrzeuggröße bzw. Ausführung machbar? Wie erfolgt das Update für das Kartenmaterial und PEI-Schnittstelle, bzw. in welcher Teilfunktion sitzt die Intelligenz (Support, SW-Updates) für die "Vebindung bzw. Ablaufsteuerung" zwischen MRT und Navi-Modul? Mit welchem Aufwand ist bei Defekten oder Diebstahl ein Navi-Tausch realisierbar? Wie hoch wird eine gewisse Hersteller- bzw. Lösungsabhängigkeit eingestuft? Sowas könnte bei einem unvorgesehenen "Systemwechsel" (Einzelne Produktbestandteile nicht mehr lieferbar, bzw. Wechsel auf neue Hardware zwingend, keine kompatible SW-Updates mehr "lieerbar" u.ä.) für hunderte Fahrzeuge eine sehr teure Angelegenheit werden. Systemunterlagen Ohne System- bzw. technisch detailierte Lösungsbeschreibungen (incl. Schaltpläne, Verkabelungsübersichten, manuals, uvm.) bleibt der Auftraggeber blind, bzw. abhängig (Folgegeschäft, realistische Handlungsgrundlagen, Werkstattaufwände und diesbezügliche Standzeiten). Erst recht wenn zwischen eigenständig agierenden Modulen spezifische Protokolle (und Abläufe) eingesetzt werden, worüber so gut wie nicht bekannt gemacht wird (-> totalabhängigkeit)! Abnahme Da wahrscheinlich nicht sämtliche Fahrzeuge in einem überschaubaren bzw. abgrenzbaren Zeiträumen "umgerüstet" werden, bzw. in den nächsten Jahren weitere (Neu-)Fahrzeuge ausgestattet werden müssen; stellt sich beispielsweise die legitime / teuere Frage bei künftiger Berücksichtigung bei diversen, möglicherweise "inkompatiblen" SW-Zuständen (ELZ-Rechner, TETRA-Firmware, Navigationsapplikation, usw.) wie künftig eine Einzelabnahme erfolgen soll. Oder wie überhaupt "vorzeitig" feststellbar wird, wenn wahrscheinliche Änderungen die ausgeschriebene Gesamtlösung tangieren werden. Standardeinbau Irgendwie muss die beabsichtigte Fahrzeuglösung ja einzeln eingebaut werden. Bei Einbaupaketen ist zu evaluieren, von welchen Standardeinbauten (KdoW, HLF, DLK, RTW, KTW, PKW, etc.) ausgegangen werden sollte (Abstufungen?), und was als wie geartete Sonderlösung abzuhandeln wäre? Neben Verkabelungseffekten (Stromversorgung, MRT-Anbindung, Updateports) spielt bei externen Navigationslösungen der Kfz-Einbauort (für freie Sicht zu möglichst vielen GPS-Satelliten in bebauten Arealen, keine Abschattungen) eine nicht unerhebliche Rolle. NICHT ÜBERSEHEN ! ! ! Die obigen Ausführungen sollen als Anregungen verstanden werden, stellen also keine abschließende Übersicht dar. Wer allerdings nicht (vorausschauend) handelt, wird halt (nur noch) behandelt; und muss möglicherweise mit zunehmenden "Unwägbarkeiten" für die nächsten Jahre (?) leben bzw. sich "rumärgern". Besonders dann wenn alternativ vom gleichen Anbieter eine 90% Gesamtlösung für eine Bruchteil des sonst drohenden Beschaffungsaufwand für jede Fahrzeug machbar waren. Nur warum soll der Verkäufer von sich aus auf sichere Umsätze verzichten? Es ist nicht genug zu wissen, man muss es auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen, man muss es auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe) | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|
0.176