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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Polizisten haben Recht am eigenen Bild: Youtuber verurteilt | 12 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 869784 | ||
Datum | 10.06.2021 13:46 MSG-Nr: [ 869784 ] | 2507 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Andreas K. Ich denke schon. Was sollte denn den Polizisten, im Hinblick auf das Urteil, vom Feuerwehrmann unterscheiden? Ich wüsste nichts. sehe ich auch so aber die spannende Frage dürfte da dann sein wo die Grenze liegt. Bei einem Großbrand dürfte das sicherlich kein Thema sein. Aber wo grenzt man das nach unten ab? - Wohnungsbrand - Zimmerbrand - ... - Ölspur? ... Der Richter nannte die Videos von Routineeinsätzen etwa bei kleinen Verkehrsunfällen "völlig banale Bildbeiträge" ... Das Video eines "kleinen" VU dürfte im lokalen Umfeld nicht unbedingt als "banaler Bildbeitrag" angesehen werden. Mal sehen. Das könnte (juristisch) spannend werden. Wo man das aber ev. schon anwenden kann sind die Filme von Wachausfahrten. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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