| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | Nicht genormte maschinelle Zugeinrichtungen | 16 Beiträge |
| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 869708 |
| Datum | 05.06.2021 10:06 MSG-Nr: [ 869708 ] | 1109 x gelesen |
Tanklöschfahrzeug-Wald (spezielle Tanklöschfahrzeuge zur Waldbrandbekämpfung, unterschiede zwischen Bundesländern)
Guten Tag
Geschrieben von Simon H.
Bitte keine Diskussion, warum so etwas überhaupt beschafft wurde o. ä.
Nicht für den genannten Fall; aber entspricht die " Hier " -besonders auf dem Bild 11- gezeigte Bergeseilwinde der für das ( auch hier diskutierte ) TLF-W der "FE-Nr. 1 TLF-W" unter 6.8.3.:
" Es muss eine vom Fahrgestellmotor angetriebene Selbstbergungswinde vorhanden sein, die (in Fahrtrichtung) nach vorne eine nutzbare Seillänge von mindestens 30 m hat. Diese maschinelle Zugeinrichtung ist ausschließlich für die Selbstbergung vorgesehen. "
beschriebenen "Selbstbergungsseilwinde" ?
Ähnliche Winden sieht man öfters bei den franz. "CCF-M" verbaut.
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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