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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | ELW 1,5, Motorhaubenführung, angemessene Führungsmittel..., war: Kooperationsvertrag THW | 63 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 869614 | ||
Datum | 29.05.2021 13:13 MSG-Nr: [ 869614 ] | 1875 x gelesen | ||
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Guten Tag Geschrieben von Michael W. Eigentlich ist es doch völlig egal, ob ein ELW 3, 4, 5 oder 10t wiegt. Mir ging es weniger ums Gewicht als um die Benennung und Ausstattung. Wichtiger ist eigentlich die Ausstattung, zum Einen die Anzahl der vollwertigen Arbeitsplätze, zum Anderen ob es einen separaten Besprechungsraum gibt oder nicht. Der ELW-1 muß nur mit zwei Kommunikationsarbeitsplätzen ausgestattet sein; etliche FF zwängen in ihre ELW-1 auch noch ein seperates Besprechungsräumchen ein -da gibts genügend Beispiele- und einige FW suchen sich dafür dann Bezeichnungen wie ELW 1,5 wo niemand was genaues sich darunter vorstellen kann. Und zwischen den beiden Beispielen von ELW-2 wie den oder den ist doch schon ein Unterschied. Zu ELW-1 und Besprechungsraum, viele FW haben da auch Lösungen wie diese, in dem der Besprechungsraum im "angedockten" MTW sich befindet. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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