Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Neustart im Kameradschaftsbereich - Vorschriften in den Ländern? | 39 Beiträge |
Autor | Bjor8n R8., Mommenheim / Rheinland-Pfalz | 869570 |
Datum | 27.05.2021 00:36 MSG-Nr: [ 869570 ] | 2185 x gelesen |
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
Hi,
Geschrieben von Sebastian K.Um Gottes Willen, ich hoffe doch nicht, dass die genannten sich tatsächlich damit beschäftigen. Eine vernünftige Herangehensweise wäre mir nämlich lieber.
*chrchrchr*
Geschrieben von Sebastian K.Und möglicherweise dauern diese zur Sicherstellung der Dienstfähigkeit unbedingt erforderlichen Nach- bzw. Dienstbesprechnungen auch mal so lange, dass das Sitzen auf Bierbänken und die beiläufige Versorgung mit Grillgut die Nachhaltigkeit des Besprochenen deutlich verbessern hilft. Dann spricht natürlich überhaupt nichts dagegen, das auch so zu tun.
Meine bescheidenen 0,02 ohne jetzt tief in den aktuell gültigen Regularien jedes Landes/Landkreises/Dorfes gewühlt zu haben:
Sobald es wieder möglich ist, in voller Wehrstärke zu üben wird es nicht nur um die FW-Handgriffe gehen, sondern auch um die (immer von allen Würdenträgern der Politik, der Verbände und der Wahlkämpfer betonte) Kameradschaft.
Und was passt da besser als nach der erfolgreichen Übung noch zusammen zu sitzen und etwas Feuerwehrgeist zu üben.
Und daher kann ich auch meine Bierbank ohne Rückenkrümmung *vor* dem Gerätehaus aufbauen und mich nicht verschämt hinterm GH verstecken.
In der überwiegend dörflichen Struktur der Feuerwehren sollte solch ein Event doch auch möglich sein, ohne danach Leserbriefe in der Zeitung über coronaverordnungsmissachtende Feuerwehrleute lesen zu müssen. Und selbst wenn...
Es geht ja auch nicht um ein Feuerwehrfest mit Gästen, sondern um eine interne Veranstaltung.
Und wenn dabei dann nur beim lokalen Metzger gekauftes Grillgut oder beim lokalen Wirt geordertes Essen auf dem Biertisch - steht umso besser.
Leider wird sich das alles - zumindest in manchen Bundesländern - noch hinziehen, da ja die fehlende Impfungen der FW-Kameradinnen und -kameraden ein problemloses gemeinsames Üben nicht erlauben werden.
Aber die "Verordnung für eine Wiederaufnahme des geregelten Übungs- und Ausbildungsbetriebs der Freiwilligen Feuerwehren unter Beachtung der gültigen Coronaverordnung unter besonderer Betrachtung des lokalen Stimmungsbildes, erstellt vom Innenministerium in enger kooperativer Zusammenarbeit mit dem Landesfeuerwehrverband" ist ja sicher schon überall in der Schublade weil seit Monaten erarbeitet und wartet nur darauf, dem FW-Fussvolk verkündet zu werden.
Und dann wissen wir alle bescheid.
Ich geh derweil schonmal schauen, ob die Gasflasche für den Gasgrill noch voll ist und der Senf nicht abgelaufen.
So long,
Bjorn
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