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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Neustart im Kameradschaftsbereich - Vorschriften in den Ländern? | 39 Beiträge | ||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 869561 | ||
Datum | 26.05.2021 16:53 MSG-Nr: [ 869561 ] | 2425 x gelesen | ||
Geschrieben von werner n. Warum sollte die Abhaltung einer Bierbankübung unter den entsprechenden Voraussetzungen nicht möglich sein, sobald die Außengastronomie wieder öffnen darf? Wo liegt der Unterschied? Weil wir am FwH keine öffentliche Außengastronomie machen sondern praktisch "intern" uns treffen. Da wäre es wie ein Treffen unter Privathaushalte und es würden die entsprechenden Verordnungen gelten. Man könnte natürlich sagen, wir treffen uns, aktuell mit ein Haushalt plus zwei aus einem anderen, plus alle geimpften und genesenen. Der Rest hat halt Pech gehabt. Ob das geschickt ist? Heinrich | ||||
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