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Thema | Aussonderungspflicht für Feuerwehrhaltegurte - waR: Neufassung des DGUV Grundsatzes ... | 19 Beiträge |
Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 869522 |
Datum | 24.05.2021 00:04 MSG-Nr: [ 869522 ] | 870 x gelesen |
Feuerwehr-Unfallkasse
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
Aussage lt. FUK:.Da nur das Herstellungsjahr 2009 angegeben ist, kann der Feuerwehrhaltegurt bis zum 31.12.2021 benutzt werden
Da irrt die FUK (und auch ich!). Denn es steht geschrieben:
DGUV Grundsatz 305-002
Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr
Kapitel III Prüfgrundsätze für Ausrüstungen und Geräte der Feuerwehr
1 Feuerwehr-Haltegurte (DIN 14927:2005-09, 2015-05 und 2018-11)
1.4 Anmerkungen
Feuerwehr-Haltegurte unterliegen der Alterung. Die Aussonderungsfrist beginnt mit dem Herstellungsjahr
Damit endet für einen Haltegurt aus dem Jahr 2009 die Nutzungsdauer am 31.12 2020
Ich möchte aber nicht unerwähnt lassen, dass diese Auslegung nicht der sonst üblichen Auslwgung entspricht, siehe bspw. auch hier: BG Bau FAQ zu "Fristen"
Grüße vom Niederrhein
Mario
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| 28.01.2014 20:16 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf Neufassung des DGUV Grundsatzes Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr | |