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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Weg zum Feuerwehrhaus wird immer schwieriger - war: Verdacht der Straßenverkehrsgefährdung gegen FA | 33 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 869520 | ||
Datum | 23.05.2021 21:54 MSG-Nr: [ 869520 ] | 2590 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. die Parkplätze sind doch städtischer Grund und Boden. Damit kann die Stadt damit machen (fast) was sie will. Ganz so einfach wird es nicht sein. Ich gehe davon aus, dass sich die fraglichen Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum befinden, und auch als solcher gewidmet sind. Dann kann man die Flächen nicht "einfach so" dem Gemeingebrauch entziehen und für privilegierte Benutzer reservieren. In der StVO sehe ich auf die Schnelle jedenfalls keine Grundlage für solche "Feuerwehr-Parkplätze"; alleine das angebrachte Verkehrszeichen ist vermutlich nicht ganz unproblematisch... Da die Sache an sich ja sinnvoll ist und auch im ureigensten Interesse der Stadt liegt stellt sich wohl die Frage: Kann der Plan irgendwie legalisiert werden? Würde es zum Beispiel reichen, das Zusatzzeichen nach Landesrecht einzuführen oder müsste es dafür erst noch eine passende Ermächtigung in der StVO geben? (die Argumentation über §45(1) Nr.5 wäre vielleicht etwas weit hergeholt?) (dass die Stadt auch tatsächlich Straßenverkehrsbehörde ist setze ich jetzt einfach mal voraus) | ||||
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