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Thema | Aussonderungspflicht für Feuerwehrhaltegurte - waR: Neufassung des DGUV Grundsatzes ... | 19 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 869506 | ||
Datum | 22.05.2021 17:51 MSG-Nr: [ 869506 ] | 1014 x gelesen | ||
Geschrieben von Mario D. Woher stammt diese Erkenntnis? Ich habe einige Wartungslehrgänge im Bereich Feuerwehr und darüber hinaus. Diese habe ich sowohl an den Bayrischen Feuerwehrschulen als auch bei anderen Ausbildungsstätten. Etwas schriftliches hab ich in meinen Unterlagen jetzt nicht gefunden. Stellt euch vor der Gurt wurde am 01.01.2009 hergestellt. Dann hätte man diesen auch das gesamte Jahr benutzen können. Somit zählt das 1. Jahr immer mit. Grüße Sascha | ||||
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