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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Aussonderungspflicht für Feuerwehrhaltegurte - waR: Neufassung des DGUV Grundsatzes ... | 19 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 869404 | ||
Datum | 16.05.2021 11:40 MSG-Nr: [ 869404 ] | 1545 x gelesen | ||
Geschrieben von Sabrina M. Deshalb ja die Frage, ob er noch bis Ende 2021 genutzt werden könnte. Nein. Der Artikel läuft dann zum 31.12.2020 ab. Wenn ein Artikel TÜV bis 04/2021 hat. Dann darfst du diesen bis 31.03.2021 benutzen. Wenn ein Artikel TÜV bis 30.04.2021 hat. Dann darfst du diesen bis 29.04.2021 benutzen. Mit Ausnahme der HU an KFZ. Da wurde auch geregelt was passiert wenn die HU abgelaufen ist und welche Sanktionen zu erfolgen haben. Da wurde es explizit anders geregelt. Für einen abgelaufen Feuerwehr Artikel gibt es keine übergangsregeln. Da gibt es nur ON oder OFF. Deshalb empfehle ich auch immer eine Prüfung in der Dokumentation tagesgenau zu dokumentieren. | ||||
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