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Thema | Aussonderungspflicht für Feuerwehrhaltegurte - waR: Neufassung des DGUV Grundsatzes ... | 19 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 869400 | ||
Datum | 16.05.2021 07:47 MSG-Nr: [ 869400 ] | 2074 x gelesen | ||
Geschrieben von Sabrina M. Meine Frage ist konkret: Kann ein Fw-Haltegurt des Typ A nach DIN 14 927 mit Herstellungsjahr 2009 (es ist kein Monat angegeben sondern nur das Jahr) bis zum 31.12.2021 genutzt werden oder müsste dieser bereits zum 01.01.2021 ausgesondert werden? M.E. ja... ich habe auf die Schnelle keine andere Regel gefunden... Für Dampfkessel ist das im Übrigen (also deutlich sensilbleres Produkt) auch so vorgeschrieben (wiederkehrende Prüfung): https://www.arbeitssicherheit.de/schriften/dokument/0%3A251953%2C3.html ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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