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Thema | Aussonderungspflicht für Feuerwehrhaltegurte - waR: Neufassung des DGUV Grundsatzes ... | 19 Beiträge | ||
Autor | Sabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern | 869378 | ||
Datum | 14.05.2021 18:22 MSG-Nr: [ 869378 ] | 2200 x gelesen | ||
Nein, da steht ja nur nach 12 Jahren... Die Frage ist aber wenn z.B. der Haltegurt im Jahr 2009 hergestellt wurde, ist mir ja nur das Jahr bekannt. Somit könnte er theoretisch im Januar hergestellt wurden sein, allerdings auch z.B. im Oktober?! Deshalb ja die Frage, ob er noch bis Ende 2021 genutzt werden könnte. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Sabrina M. [14.05.21 18:23] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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