Geschrieben von Jürgen M. Die Frage ist ob die Wehrführung / Gemeinde den Impfstatus abfragen kann, will bzw. darf? Die Frage ist:
Variante A: Bildung eines feuerwehrinternen Arbeitskreises, Definition des Fragenkatalogs, Einvernehmen herstellen mit Bürgermeister, Betriebsarzt, Datenschutzbeauftragten, KFV und Gleichstellungsbeauftragter
Variante B: Vorwitziges Feuerwehrmitglied schreibt einfach mal in die Whatsappgruppe "Hey, habe immer noch keinen Termin, wie siehts bei euch aus? Wer ist schon alles geimpft/entlaust/entwurmt?"
Wer dann was aus den vielleicht erzielbaren Informationen machen kann oder will, sollte auch für "dürfen" ne Lösung finden. Entweder über Variante A, oder über die kurze Überlegung, ob gesundheitliche Anforderungen zur Differenzierung von Feuerwehrtätigkeiten jetzt plötzlich eine ganz neue Idee sind, oder ob man sowas in anderen Fragestellungen vielleicht schon seit Jahrzehnten praktiziert.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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