Noch ein Hinweis auch der Beschuldigte hat rechte, Details dazu gibt es auf lawblog.de
Hier ein Auszug:
Eine Rechtsgrundlage, dem Mann eine Leiche zu präsentieren, kann ich leider nicht finden. Das Handeln der Polizisten ist schlicht rechtswidrig.
Was passiert überdies, wenn sich die offenkundigen Risiken so einer Schock-Therapie verwirklichen? An einer Unfallstelle aus dem Auto gezogen zu werden und Unfallopfer anschauen zu müssen, kann bei einem nicht darauf eingestellten Betroffenen physische und psychische Schäden hervorrufen. Dann ist es nicht mehr weit bis zur Körperverletzung, und zwar einer solchen im Amt (§ 340 StGB). Alles völlig unabhängig davon, ob der Betroffene aus dem Auto gefilmt hat. Man kann es nämlich drehen und wenden, auch für unsympathische Tatverdächtige gilt die Unschuldsvermutung, völlig unabhängig davon, als wie wasserdicht die Beamten ihren Fall einschätzen.
Link:
https://www.lawblog.de/archives/2021/05/03/gaffer-lektion-koennte-ein-fall-fuer-den-staatsanwalt-werden/
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