Geschrieben von Gerhard B.Denen muss man leider auch manchmal des Vergaberecht erklären: Wenn das eine eingegangene Angebot in Ordnung ist und nicht unwirtschaftlich (z.B. überteuert) ist, ist der Ermessensspielraum der Gemeindevertretung, ob das Angebot bezuschlagt wird eigentlich "0" - zumindest wenn man Schadenersatzansprüche des dann ggf. nicht zum Zuge gekommenen Bieters vermeiden will
So sieht es aus. Ich habe in meiner nun siebenjährigen Amtszeit als Gemeinderat nun schon einige öffentliche Ausschreibungen miterlebt (u.a. auch eine Beschaffung eines HLF 10). Und nur einmal wurde die Ausschreibung zurückgezogen, da der einzige Anbieter preislich jenseits von Gut und Böse lag. Aber gibt es nur ein Angebot, welches nicht unwirtschaftlich ist und fachlich passt, dann bekommt der Anbieter den Zuschlag. Vergaberecht ist nun mal kein "Wünsch-Dir-Was", aber wenn der Gemeinderat sich da nicht auskennt sollten zumindest die Verwaltungsfachleute im Rathaus Bescheid wissen.
Beste Grüße aus dem Kraichgau
Sebastian Stadler
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Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung
und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Einheiten wieder, für die ich tätig bin.
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