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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaBis wann ist Ausbildung im mD lohnenswert?4 Beiträge
AutorAndr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen868350
Datum05.04.2021 09:19      MSG-Nr: [ 868350 ]1436 x gelesen

Guten Morgen!

Als Beamter im mittleren Dienst (allerdings nicht in einer BF) versuche ich mal, die Situation für meine Laufbahn (Allgemeiner Vollzugsdienst im Lande Hessen) zu schildern; ich möchte gar nicht den Anspruch auf Vergleichbarkeit erheben, aber ich denke, einige Aspekte sind bei beiden Laufbahnen gleich.

In meiner Laufbahn (mittlerer Dienst) existierte bis vor einigen Jahren ein Einstellungshöchstalter von 35 Jahren, welches mittlerweile aufgrund des Verbots der Altersdiskriminierung gekippt wurde. Allerdings gibt es im Allgemeinen Vollzugsdienst (der klassische Dienst, der in einer JVA die Gefangenen beaufsichtigt, die Liegenschaft bewacht, die Gefangenen zu Gerichtsterminen etc. transportiert...) wie auch bei der BF einige Übereinstimmungen, die einen Späteinstieg nicht wirklich attraktiv machen:

- Zum einen ist mMn da die Ausbildungsfrage: Wer bei uns als Dienstanfänger seinen Dienst antritt, muss - wie auch bei der BF - noch eine Laufbahnausbildung absolvieren, die (wie allgemein im mittleren Dienst üblich) 2 Jahre umfasst. Während dieser zwei Jahre erhält man bei uns Anwärterbezüge, die um einiges niedriger sind als die Besoldung nach Beendigung der Ausbildung. Das kann für Interessenten im Alter von Mitte 30 manchmal schon das Ende der Berufswünsche bedeuten, wenn beispielsweise eine Immobilienfinanzierung läuft und der Partner nicht genug verdient, um den Einkommensverlust durch die niedrigeren Bezüge aufzufangen).
- Sobald man verbeamtet ist, muss man seine Krankenversicherung selbst übernehmen. Zwar bekommt man in Hessen eine Beihilfe vom Land (wie das bei Kommunalbeamten (BF) ist, kann ich nicht sagen, da müsste jemand Berufeneres mal Auskunft geben, wie die Städte das machen), aber diese Beihilfe deckt nur einen gewissen Prozentsatz der Kosten. Den Rest muss man in Eigeninitiative (PKW, freiwillige Versicherung in der GKV, andere Krankenversicherungsmöglichkeiten) absichern - und natürlich auch bezahlen. Und auch die hoffentlich vorhandene Berufs- / Dienstunfähigkeitsversicherung kostet monatlich einige Euronen.
- Nach der Ausbildung verdient man recht gutes Geld - neben dem Grundgehalt und den Familienzuschlägen (wenn man verheiratet ist und/oder wenn Kinder vorhanden sind) gibt es Schichtzuschläge und eine Justizvollzugszulage (bei der BF dann eine Feuerwehrzulage).
- Die Aufstiegschancen sind begrenzt - und mWn bei den Berufsfeuerwehren auch an entsprechende Positionen gebunden, stärker noch als in meiner Laufbahn. Ein Beispiel aus dem Vollzug: In unserer Dienststelle gibt es 122 Stellen für meine Laufbahn, die im Vollzug mit der A7 beginnt und mit der A9 endet. Das bedeutet, das Gros der Kollegen wird maximal 2x im Dienstleben befördert. Weitere Stellen, wie die A9z (Amtsinspektor mit Amtszulage) sind herausgehobenen Positionen vorbehalten - die bei weitem nicht jeder erreichen kann. Und nach oben wird die Luft sehr dünn - zwischen 5 und 6 Stellen, die mit A10 (Oberinspektor) dotiert sind und max. 2 Stellen, bei denen man die A11 (Amtmann) erreichen kann, gibt es bei uns - und die sind teilweise auf Jahre bereits besetzt.
Wenn man den Mangel an Beförderungsstellen und das späte Einstiegsalter (Mitte bis Ende 30) berücksichtigt, ist also eine Karriere weiter als bis zur A9 bei uns für Spätberufene sehr fraglich - und ich denke, das wird auch bei der BF nicht anders sein.
- Und als letztes ist auch die Pensionsfrage zu klären: Sowohl die BF als auch der Justizvollzugsdienst haben eine besondere Altersgrenze von 60 Jahren. Das bedeutet, man darf zwar früher in Pension gehen, muss aber auch berücksichtigen, dass dadurch viele Kollegen nicht die Möglichkeit haben, ihre vollen Pensionsbezüge zu erreichen - dazu muss man nämlich 40 Dienstjahre abgeleistet haben. Es werden Vordienstzeiten berücksichtigt, allerdings nur bis zu 5 Jahre. Somit muss man mit Abzügen von 3,6% p.a. vom erreichbaren Ruhegehalt rechnen (bis zu einer Untergrenze, deren Höhe ich allerdings nicht genau weiß - meine Unterlagen liegen in der Dienststelle :-).
Für das Ruhegehalt interessant sind nur das reine Grundgehalt und ein eventueller Familienzuschlag für Verheiratete - die Feuerwehrzulage und auch die Schichtzulagen interessieren da nicht. Somit ist der Unterschied von der Besoldung zum Ruhegehalt für Feuerwehrbeamte, für Polizisten und auch für Justizvollzugsbeamte durchaus höher wie der eines Finanzbeamten, eben weil dann auf einmal ein spürbarer Anteil an der Besoldung wegfällt.

Wenn man mit den von mir aufgeführten "Nachteilen" leben kann, so kann man in dem Alter noch über einen Wechsel nachdenken - man sollte aber die spätere finanzielle Situation durchdenken (PKV muss weiter gezahlt werden, die Pension wird versteuert).

PS: Mein Beitrag bezieht sich natürlich auf die Situation in Hessen und speziell auf das, was ich als Landesbediensteter in meiner Laufbahn sehe. Ich würde mich über Egänzungen aus anderen Bundesländern und auch aus den Reihen der Berufsfeuerwehren freuen, da mich diese Fragen des Threaderstellers auch interessieren und ich am laufbahn- und bundeslandübergreifenden Erfahrungsaustausch interessiert bin.

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Geändert von Andreas S. [05.04.21 09:21] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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 04.04.2021 21:00 Mich7ael7 M.7, Koblenz
 05.04.2021 09:19 Andr7eas7 S.7, Lampertheim-Hofheim
 05.04.2021 09:43 Alex7and7er 7H., Burgheim
 05.04.2021 09:55 Andr7eas7 S.7, Lampertheim-Hofheim

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