Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Sammelthread TLF-W, Beschaffungen der BL: RLP | 25 Beiträge |
Autor | Thom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz | 867736 |
Datum | 13.03.2021 21:11 MSG-Nr: [ 867736 ] | 1908 x gelesen |
Persönliche Schutzausrüstung
Feuerwehr-Verordnung
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Tanklöschfahrzeug
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Kommandowagen
1. Medizinische Task Force (BBK)
2. Mannschaftstransportfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Kommandowagen
1. Medizinische Task Force (BBK)
2. Mannschaftstransportfahrzeug
1. Medizinische Task Force (BBK)
2. Mannschaftstransportfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Rheinland-Pfalz:
Die ADD ist eine obere Landesbehörde des Landes Rheinland-Pfalz, die als Bindeglied zwischen dem Innenministerium und den kommunalen Selbstverwaltungsbehörden agiert. Sie nimmt hierbei diverse Aufgaben in Form eines "Servicecenters" für das Innenministerium war, z. B. die Bearbeitung und Bewilligung von Zuwendungsanträgen für den Großteil der Feuerwehrfahrzeuge.
=> www.add.rlp.de
Hallo,
wenn man das Konzept liest dann fusst die Gefahrenabwehr größtenteils auf Verbandsgemeinde- bzw. Kreisebene.
Geschrieben im KonzeptEinheiten auf Gemeindeebene, welche lediglich Erstmaßnahmen in Einsatzfall durchführen sollen, benötigen grundsätzlich keine über den Mindestbedarf hinausgehende Ausstattung. Es ist jedoch darauf zu achten, dass im Einsatzfall die persönliche Schutzausrüstung (HuPF 2 u. 3) getragen wird. Besteht nach einer Risikoabschätzung im Ausrückbereich die Gefahr von zu erwartenden Wald- und Vegetationsbränden soll die vorhandene PSA nach FwVO RLP für den Einsatzfall um eine ausreichende Anzahl von Augenschutz (Schutzbrille, da Helmvisiere ungeeignet sind) FFP3-Masken und Sonnenschutz (Mützen für Pausen während des Einsatzes) ergänzt werden. Die Anzahl richtet sich dabei nach der Personalstärke der jeweiligen Einheit.
Geschrieben im KonzeptBesteht in einer Gemeinde ein erhöhtes Risiko für Wald- und Vegetationsbrände soll(en) die Feuerwehreinheit(en), welche im Brandfall erweiterte Maßnahmen durchführen sollen, über mindestens einen Zusatzbeladungssatz Waldbrand nach DIN 14800-18 Beibl. 10, Beladungssatz J verfügen. Bei diesen Feuerwehreinheiten handelt es sich in der Regel um Einheiten, die sogenannte Stütz- oder Schwerpunktaufgaben wahrnehmen.
Geschrieben im Konzept17 Ferner besteht für die Gemeinde die Möglichkeit mind. ein den örtlichen Verhältnissen entsprechendes Tanklöschfahrzeug, ggf. auch im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit Landesförderung zu beschaffen. Ein solches TLF soll mindestens geländefähig (Kategorie 2 nach DIN 1846-1) sein. Neben einem Tanklöschfahrzeug besteht bei Gemeinden mit großem, zusammenhängendem Waldbestand ggf. Bedarf für ein Fahrzeug analog eines KdoW (oder MTF mit Allrad-Fahrgestell) zur Erkundung, zum Personaltransport (z.B. Kräfteaustausch) und zum Transport von Kleinmaterialien. Bei entsprechender konzeptioneller Begründung soll im Einzelfall auch hierbei zukünftig eine Fördermöglichkeit bestehen.17 Ferner besteht für die Gemeinde die Möglichkeit mind. ein den örtlichen Verhältnissen entsprechendes Tanklöschfahrzeug, ggf. auch im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit Landesförderung zu beschaffen. Ein solches TLF soll mindestens geländefähig (Kategorie 2 nach DIN 1846-1) sein. Neben einem Tanklöschfahrzeug besteht bei Gemeinden mit großem, zusammenhängendem Waldbestand ggf. Bedarf für ein Fahrzeug analog eines KdoW (oder MTF mit Allrad-Fahrgestell) zur Erkundung, zum Personaltransport (z.B. Kräfteaustausch) und zum Transport von Kleinmaterialien. Bei entsprechender konzeptioneller Begründung soll im Einzelfall auch hierbei zukünftig eine Fördermöglichkeit bestehen.
Geschrieben im Konzept Als weitere Planungsaufgabe sollen die Kreise (§ 5 Abs. 1 Nr. 1) und kreisfreien Städte (§ 4 Abs. 1 LBKG) u.a. Einheiten für den Katastrophenschutz aufstellen. In Analogie zum Aufbau eines Gefahrstoffzuges gem. des Gefahrstoffkonzeptes RLP soll so eine Einheit bzw. ein Löschzug (Spezialkräfte) entstehen, welcher die Gemeinden eines Landkreises bei der Bekämpfung von Wald- und Vegetationsbränden unterstützen kann. Dazu bedient sich der Landkreis grundsätzlich des Personals sowie zunächst der geeigneten Fahrzeuge der Gemeinden. Ferner ergänzt er diesen Löschzug (Stärke 1/3/18/22) mit eigenen Fahrzeugen, entsprechenden weiteren Ausrüstungsgegenständen und der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Daraus ergibt sich auch, dass dieser Löschzug disloziert im Landkreis verteilt stationiert sein wird.
20 Folgender grundsätzlicher Aufbau ist vorgesehen: 1 Führungsfahrzeug (ELW 1); Fahrzeug einer Gemeinde1 oder des Landkreises (alternativ: MTF mit Klapptisch und 2. Sprechstelle) 3 Tanklöschfahrzeuge (TLF 2000, 3000 od. vergleichbar); Fahrzeuge der Gemeinden1 1 Tanklöschfahrzeug (TLF 4000 od. vergleichbar); Fahrzeug des Landkreises1 1 Mehrzweckfahrzeug (MZF III); Fahrzeug des Landkreises null
Geschrieben im Konzept Die Ebene eines Leitstellenbereiches stellt eine rein organisatorisch zu bewertende Ebene dar. Ein gesetzlich (LBKG) vorgegebener Aufgabenträger ist auf dieser Ebene nicht angeordnet. Allerdings hat sich in der Vergangenheit bei der Betrachtung unterschiedlicher Gefahrenlagen gezeigt, dass diese Ebene sehr gut dazu geeignet ist, einzelne Fahrzeuge (ELW 2) bzw. Einheiten (z.B. Schnelleinsatzgruppen) der Landkreise und kreisfreien Städte organisatorisch mit Spezialfahrzeugen des Landes (z.B. GRTW) zu neuen Einheiten (Züge, Verbände) zusammenzufassen, um so einen benachbarten Leitstellenbereich effektiv zu unterstützen. Vorrangig kann das bei Gefahrenlagen größeren Umfangs oder aber bei lang andauernden Gefahrenlagen der Fall sein. Beispielhaft kann für Gefahrenlagen größeren Umfangs auf das Unterstützungs-konzept bei lebensbedrohlichen Einsatzlagen verwiesen werden. Hingegen ist zu erwarten, dass (Groß-)Waldbrände oder andere wetterbedingte Ereignisse auch langandauernde (> 24 Std.) Gefahrenabwehrmaßnahmen nach sich ziehen. Deshalb ist die Strategie in der Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung darauf ausgelegt, auf der Ebene der Leitstellenbereiche die Einheiten gem. dem Konzept zur Vorgeplanten überörtlichen Hilfe größeren Umfangs (organisatorisch) aufzustellen. Die dort beschriebenen Bereitschaften (eine Bereitschaft je Leitstellenbereich) können durch zusätzliche Module ergänzt werden. Für die Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung sind hier die Module Wassertransport und Waldbrand geeignet.
Liebe Verbandsgemeinden stellt schon mal Förderanträge für TLF 2000 und TLF 3000 bei der ADD damit in ca. 5 Jahren ein Fahrzeug nach erfolgtem Bau durch einen Aufbauhersteller geliefert werden kann. :-)
Viele Grüße
Thomas
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| 12.03.2021 10:38 |
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