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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verschwiegenheitsverpflichtung BOS-Funk | 26 Beiträge | ||
Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 867229 | ||
Datum | 26.02.2021 09:24 MSG-Nr: [ 867229 ] | 732 x gelesen | ||
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Danke! Eine blöde Frage nochmal: Wofür muss diese Verpflichtungserklärung, in kurzen, einfachen Worten erklärt, unterschrieben werden? Kann man es so umschreiben? "Man verpfichtet sich der Geheimhaltung im BOS-Fernmeldedienst und darf über das gesprochene Wort bzw. Funkgespräche nicht außerhalb der BOS reden, Mitschnitte fertigen etc. ansonsten verstößt man gegen diese Verpflichtung bzw. geltende Gesetze nach StGB und muss Konsequenzen gem. der geltenden Paragraphen des StGB erwarten?!" | ||||
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