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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verschwiegenheitsverpflichtung BOS-Funk | 26 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 867004 | ||
Datum | 18.02.2021 13:07 MSG-Nr: [ 867004 ] | 697 x gelesen | ||
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Geschrieben von Alexander H. Also gilt zumindest in Bayern, der "gemeine" Feuerwehrmann ist kein Amtsträger.Wie begründet sich denn, dass Pflichtfeuerwehrangehörige dagegen Amtsträger sind? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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