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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Truppmann Teil 2 in NDS | 12 Beiträge | ||
Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 866920 | ||
Datum | 15.02.2021 10:35 MSG-Nr: [ 866920 ] | 1191 x gelesen | ||
Sorry aber verstehe ich nicht. Meine Frage war viel einfacher: Darf man eine Truppmann Teil 2 Bescheinigung auch nach 5,5 Jahren nach dem erfolgreichen Abschluss des TM1-Lehrgangs ausstellen, wenn es zwischenzeitlich eine zweijährige Pause durch ein Auswärtsstudium und Einstellung des Dienstbetriebes aufgrund COVID-19 vorlag (sprich: Wären beides wichtige Gründe wie in der FwVO angeführt) und somit die max. Dauer zur Erreichung der Pflichtstunden von vier Jahren überschritten wurde? Oder wäre die Person, nach vier Jahren zu entlassen gewesen, weil die Dienststunden (noch) nicht erreicht wurden und müsste der TM1 wiederholt werden? Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Sabrina M. [15.02.21 10:37] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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