Hallo,
Geschrieben von Henning K.Macht seit 2013 keinen Unterschied mehr.
Doch. Hab aber eine Kleinigkeit vergessen. In der Richtung gibt es noch eine Unterscheidung, die hängt davon ab, ob man sich bei der Umschreibung Klasse CE(79...) eintragen lässt. Macht man das nicht, verfällt dieser Anteil der alten Klasse 3, der hier durchaus eine Rolle spielen kann. Umgekehrt gilt die Achsbeschränkung der alten Klasse 3 bei Zügen, die in Klasse C1E fallen, auch für die nicht mehr, die noch den alten Schein haben.
Daher diese Teile nochmal detailliert:
Alte Klasse 3, nicht umgeschrieben,Alter unter 50:
Klasse 3 reicht bei Zugfahrzeug bis 7,5t, zul. Anhängermasse und Achsanzahl spielt hier bei zulassungsfreien Anhängern keine Rolle.
Alte Klasse 3, nicht umgeschrieben, Alter ab 50:
Klasse 3 reicht bei Zugfahrzeug bis 7,5t und zul, Gesamtmasse des Zuges maximal 12t (Umfang wie C1E)
Alte Klasse 3, umgeschrieben:
Sofern Klasse CE(79...) eingetragen und gültig ist, reicht dies für Fahrzeuge bis 7,5t unabhängig von der zul. Gesamtmasse des Anhängers
Klasse C1E reicht, sofern zul. Gesamtmasse des Zugfahrzeuges maximal 7,5t und zul, Gesamtmasse des Zuges maximal 12t
Gruß,
Michael
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