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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Führerschein bei Anhängerbetrieb mit Folgekennzeichen | 16 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 866892 | ||
Datum | 13.02.2021 18:43 MSG-Nr: [ 866892 ] | 2081 x gelesen | ||
FZV (Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr) und FEV (Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr) sind zwei komplett verschiedene Baustellen. Die Zulassungspflicht (oder eben nicht) hat nichts mit der Einteilung der Fahrerlaubnisklassen zu tun. Das ist wirklich streng getrennt zu betrachten. | ||||
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