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Thema | Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 | 54 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 866758 |
Datum | 10.02.2021 13:36 MSG-Nr: [ 866758 ] | 1763 x gelesen |
Infos: | 27.12.20 Der neue mRNA Impfstoff, erklärt von Prof. Dr. Siegfried Görg
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Geschrieben von Sebastian K.Das man aus einer Ampulle häufig mehr wie 5 Dosen rausbekommt, hätte man auch schon seit Wochen wissen können, die ersten Impferfahrungen aus den USA beinhalteten regelmäßig diese Erkenntnis, Biontech hat das auch schon längst erklärt. Bei uns muss sich aber erst noch der Bürokratismus damit befassen, könnte ja sein dass die 6. Dosis aus der gleichen Flasche wegen plötzlicher überirdischer Eingriffe kein Impfstoff mehr ist, sondern Bananenmilch oder so. Nun, im Februar des Jahres 2021, vertritt zumindest das Gesundheitsministerium NRW die Ansicht, wenn man genügend Gedöns in so einer Impfstoffampulle vorfindet, um eine 7. Spritze damit ordentlich aufzuziehen, so gilt tatsächlich auch dieses Gedöns als Impfstoff, und nicht als Bananenmilch (Quelle).
Die ca. 65% der deutschen Politik, die sich die letzten 2-3 Wochen wesentlich mit Aufregungsmeldungen über nicht priorisierte Überzahlimpfverwendungen beschäftigen wollten, können also aufatmen, der Quatsch kann so erstmal fortgeführt werden.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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| 27.12.2020 09:52 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 27.12.2020 12:03 |
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