Nach der Lehrmeinung machst du bei der Erkundung zuerst eine Frontalansicht, dann (nach etwaiger Befragung von Personen) schaust du dir den Zugangsbereich an, und dann die Gesamtansicht.
Praktisch triffst du dann halt mal auf so ein Objekt, und kannst a) einen "Arbeitskreis zur Definition der Fronten, Zugänge und weiteren Erkundungszuständigkeiten" einberufen oder b) schauen, wo du wie mal flott einen Anfang hinbekommst, und weiter erkunden, während das arbeitende Volk schonmal mit Löschen anfängt.
Im Ergebnis ist dann deine Variante genauso gut oder schlecht, wie die dort gewählte (wobei, wie schon geschrieben, das zweite Wenderohr hier wohl auch problemlos hätte wegfallen können). Zumindest in Teilen ist das ja doch auch so gelaufen, wie du es vorschlägst.
Ich würde einem Gerüst an einer Baustelle eines öffentlichen Auftraggebers durchaus soweit trauen, dass ich es als Hilfsmittel für einen Einsatz hernehmen würde.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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