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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Sperrung vs. Regelung auf Bundesstraße | 56 Beiträge | ||
Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 866421 | ||
Datum | 04.02.2021 21:49 MSG-Nr: [ 866421 ] | 1417 x gelesen | ||
Mir wurde es so erklärt, dass das Sperren einer Einsatzstelle ist der Feuerwehr befugt. Vgl. §24 Satz 2 Punkt 1 NBrandSchG: 2Sie oder er [Die Einsatzleiterin/der Einsatzleiter] kann insbesondere 1. Sicherungsmaßnahmen treffen, die erforderlich sind, damit die Feuerwehr am Einsatzort ungehindert tätig sein kann, [...] Sollte in diesem Rahmen eine Straße (voll)gesperrt werden, so ist dies eine Tätigkeit der "Verkehrsregelung" - diese obliegen nach §36 Abs. 1 und 2 der Straßenverkehrsbehörde und Polizei. Straßenverkehrsbehörde ist in Niedersachsen jedenfalls die Landkreise (mit bestimmten Ausnahmen). Wenn ich dort falsch informiert bin, nehme ich das gerne an.... | ||||
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