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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaFeuerwehrführerschein, war: EURO 5 vs EURO 6 bei Löschfahrzeugen46 Beiträge
AutorTobi8as 8B., Dortmund / Deutschland866401
Datum04.02.2021 15:13      MSG-Nr: [ 866401 ]1843 x gelesen

Geschrieben von Michael W.Der gewerbliche Fahrer braucht je nach Gewerbe ja noch weitere Ausbildung, damit er überhaupt fahren darf (Stichwort Berufskraftfahrerquali)

Korrekt

Geschrieben von Michael W.Die braucht man aber nicht für alle Berufe, in denen man LKW fährt.
Die Führerscheinausbildung selbst für C1/C1E (wenn man denn den E braucht) geht jetzt auch nicht so weit in die Tiefe, als dass ich die für die Feuerwehr nicht bei entsprechend organisierter Ausbildung auch auf entsprechendem Qualitätsniveau abbilden könnte


Bei erstem Stimme ich zu, bei zweitem nicht.

Alleine das Fehlen einer Prüfung in einigen Bundesländern sehe ich problematisch

Geschrieben von Michael W.Wenn wir mal auf die praktische Ausbildung schauen, so ist in RLP zumindest (sollte aber inzwischen doch in anderen BL ähnlich oder gleich sein) beim FW-FS für 7.5t die Pflichtstundenzahl von 6 Ausbildungsstunden (je 45min) vorgegeben. Dazu noch die Prüfungsfahrt. Damit darf man Solofahrzeuge bis 7,5t (also vergleichbar dem C1) und Gespanne bis 7,5t (also deutlich weniger als beim C1E, eher mit dem BE vergleichbar, wobei es hier nur um das Zuggesamtgewicht geht und das Zugfahrzeug auch mehr als 3,5t haben darf) fahren.

Für RLP kenne ich das nicht genau, klingt aber erstmal nach recht wenig, zumindest eine Prüfungsfahrt gibt es, wie ist denn da der zeitliche Umfang, welche Fahraufgaben werden verlangt und gibt es auch eine Abfahrtkontrolle? Die Theorie fällt scheinbar komplett weg, klingt nach sehr Schmalspur für mich, vor allem da meist Gelegenheitsfahrer so sehr auf Schmalspur ausgebildet werden.

Geschrieben von Michael W.Im zivilen Bereich sind da für C1 alleine 5, für C1+C1E 8 Stunden als Mindestumfang vorgesehen. Liegt so weit gar nicht auseinander. Was fehlt, ist die Theorieausbildung, die aber zu einem Großteil nur Grundstoff, also Wiederholung des bei Klasse B erlernten ist. Nur 4 Doppelstunden sind Zusatzstoff, da beim C1E im Gegensatz zum FW-FS aber durchaus auch mal luftgebremste Anhänger zum Einsatz kommen, muss man den Teil da noch abziehen

Das ist so nicht korrekt und spiegelt auch das fehlerhafte Verständnis der besonderen Ausbildungsfahrten oder auch Pflichtfahrstunden genannt wieder.

Für die Erweiterung von B auf C1 und von C1 auf C1E sind jeweils insgesamt 5 besondere Ausbildubgsfahrten vorgeschrieben, drei mal 45 Minuten, davon mindestens 90 Minuten am Stück auf Bundes- oder Landstraße, einmal zu 45 Minuten auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen und einmal 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit, es kann auch C1 und C1E gemeinsam erworben werden, dann reduzieren sich die besonderen Ausbildubgsfahrten, soll müssen jetzt 45 Minuten Bundes-/Landstraße und 45 Minuten Autobahnen/ Kraftfahrstraßen und mit dem C1E Zug dreimal 45min, wieder einmal mindestens 90 min am Stück auf Bundes-/ Landstraße, einmal 45 min Autobahn/Kraftfahrstraßen und einmal 90 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit absolviert werden.

Kurz gesagt 3/1/1 solo C1, 3/1/1 C1E und C1 und C1E gemeinsam 4/2/2 (anstelle von 6/2/2), bei der gemeinsamen Ausbildung müssen alle C1 und C1E besonderen Ausbildungsfahrten vor der C1 Prüfung absolviert worden sein.
Vor diesen besonderen Ausbildubgsfahrten ist eine Grundausbildung zwingend nötig, hier gibt es keine Vorgabe, ein begabter und talentierter Fahrschüler könnte nach 45 Minuten Übungsstunde theoretisch bereits mit den besonderen Ausbildubgsfahrten beginnen, die Grundausbildung beinhaltet aber auch die vorgeschriebenen Grundfahraufgaben, diese muss der Schüler kennen uns beherrschen ehe die besonderen Ausbildubgsfahrten beginnen, diese stellen den Abschluss der Ausbildung da. In der Regel folgt noch eine Prüfungsvorbereitung. Man muss also die besonderen Ausbildubgsfahrten immer plus Grundausbildung und Prüfungsvorbereitung betrachten, im C1 und C1E Bereich kann man durchschnittlich je 5 Übungsstunden zusätzlich zu den besonderen Ausbildungsfahrten einplanen.

Zusätzlich schreibt die Fahrschülerausbildungsordnung im §5 (3) eine praktische Unterweisung für die Klasse C1 und C1E am Fahrzeug vor in der die Erkennung und Behebung technischer Mängel zu vermitteln ist.

So kommt man bei C1 durchschnittlich auf
1 UW
5 ÜST
3 ÜL
1 AB
1 NF
1 Prüfung zu 85 Minuten, davon 70 Minuten fahren und 15 Minuten Abfahrtkontrolle

Bei gemeinsamer Ausbildung auf
2 UW
10 ÜST
4 ÜL
2 AB
2 NF
2 Prüfung zu je 85 Minuten

Schon umfangreicher als der Feuerwehrführerschein.

Auch in der Theorie liegst du falsch

Bei einer Erweiterung sind immer 6 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten Wiederholung Grundstoff vorgesehen (in meiner Fahrschule wird auch im Grundstoff strikt zwischen den Klassen getrennt, Erwerber Klasse B sind nie zusammen mit Erweitere auf A, C1, C oder D zusammen, dadurch kann im Grubdstoff bereits gezielt auf die Klasse hin unterrichtet werden und passende Lektionen ausgewählt werden, ich weiß andere Fahrschulen handhaben das leider anders, zwecks gewinnmaximierung, aber die paar 100 je Schüler sind es mir nicht wert wenn es zu Lasten einer gewissenhaften Ausbildung und der Verkehrssicherheit geht)

Zusätzlich sind 6 Unterrichtseinheiten je 90 Minuten Klassenspezifisch C vorgesehen; leider gibt der Gesetzgeber nicht vor welche 6 der 10 Lektionen bei Erwerb C1 zu besuchen sind, ich empfehle immer alle 10 zu besuchen, aber die Zeit will nicht jeder investieren, zumindest alles zu Bremse, Fahrsphysik und besondere Vorschriften wird empfohlen, bzw verlangt, ansonsten bestätige ich nicht den inhaltlichen Abschluss der Ausbildung, wer das nicht will soll zur Konkurrenz gehen (Wie immer gilt im Leben Wer billig kauft, kauft zweimal)

Für C1E sind keine Einheiten Theorie vorgesehen, ich biete allen C1E Schülern an am CE Theorieunterricht teilzunehmen.

Geschrieben von Michael W.Wenn man also qualitativ vernünftig ausbildet, und das gehört meiner Meinung nach genauso zentral geregelt wie andere Feuerwehrlehrgänge auch, sehe ich da keine Nachteile gegenüber einer zivilen Fahrerlaubnis.

Es bleibt aber in der Regel eine Laienausbildung die sich im Umfang recht deutlich unterscheidet und für mich das größte Problem in den meisten Fällen nach einer gewissen Zeit in eine zivile C1 Fahrerlaubnis umgeschrieben werden darf.

Ich gehe nicht damit einher, dass es vergleichbar ist.

Aber ich führe die Feinheiten der Fahrschülerausbildungsordnung gerne weiter aus

Und ja man kann es als Fahrschule ordentlich und umfangreich anbieten oder das gesetzliche Minimum machen, das unterscheidet sich dann qualitativ schon sehr, ist aber immer noch mehr als im Feuerwehrführerschein

Mit privaten und kommunikativen Grüßen, aus meinem Gliederzug in der Pause geschrieben

Ich schreibe hier nur meine private Meinung, nie im Namen meiner Firma oder Feuerwehr

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 04.02.2021 07:38 Mich7ael7 W.7, Herchweiler EURO 5 vs EURO 6 bei Löschfahrzeugen
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