Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | EURO 5 vs EURO 6 bei Löschfahrzeugen | 55 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 866361 |
Datum | 03.02.2021 17:22 MSG-Nr: [ 866361 ] | 1522 x gelesen |
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Technische Richtlinie
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
Gerätewagen
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Löschgruppenfahrzeug
Kleinlöschfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Hallo,
Geschrieben von Ulrich C.RLP war Antreiber, schon allein aufgrund der Bezuschussungsvorgaben!
Das seh ich aber insgesamt nicht negativ. RLP versucht die Normung dann so zu beeinflussen, dass das passende dabei rauskommt. Anderen Ländern ist das egal, man muss die Normung nicht einhalten und kann beschaffen was man will oder weicht die Normen mit zig eigenen Ausnahmen auf.
Nimm als Beispiel das MLF. Diese Art Fahrzeuge habe ich das erste Mal genau der späteren Norm entsprechend auf der Interschutz 2000 gesehen. Kurze Zeit später wurden die z.B. im Saarland häufig als LF8-Ersatz beschafft, dort hat sich aber bis heute die Bezeichnung MLF meist nicht durchgesetzt. Auch in anderen Bundesländern teils auch als Ersatz für TSF-W. In RLP war eine solche Beschaffung mit Zuschuß nicht möglich. Erst einige Jahre später kam eine TR in RLP (weil es immer noch keine Norm dafür gab, inzwischen aber einen Normentwurf), kurz danach kam die Norm, in RLP nur ergänzt um die Forderung nach 1.000l Wasser, aber strikt nach Norm beschränkt auf 7,5t. 14t-MLF oder sonstige Spezialitäten gibt es in RLP nicht, entweder man beschafft nach Norm (oder den paar Ergänzungsrichtlinien) oder man bekommt keinen Zuschuß. Aufgeweicht hat man das erst, als klar war, dass man auch mit Zusatzbeladung teils schwerlich die 7,5t einhalten kann, insbesondere mit den 1.000l Wasser.
Ich seh auch direkt über die Landesgrenze ins Saarland. Da gibt es alles seltsame, vom RW, der zwar einen Kran aber keine Seilwinde hat, Trupp-TLFs mit Heckhaspeln und Zusatzbeladung bis unters Dach, GW (als RW-Ersatz gedacht) auf tiefem, langem Straßenfahrgestell mit Frontseilwinde (die bei jeder Landesabnahme in RLP dem Abnahmebeamten einen Herzschlag verpassen würde), LF20 mit 4.000l-Tank oder ähnliche Dinge. Da ist mir der RLP-Weg eigentlich lieber, denn nicht jeder Provinzfürst macht da, was er will und man weiß auch, was kommt, wenn man ein LF20 anfordert. Auf die Landeszuschüsse verzichten die wenigsten.
Geschrieben von Ulrich C.Aber wenn Feuerwehrmitglieder mit Austritt drohen, wenns kein "richtiger LKW" wird, bei < 5 Einsätzen je Jahr...
Da brauchen wir nicht drüber zu reden...
Geschrieben von Ulrich C.Die Normen sind immer (!) ein Kompromiss - und die Länder und die Feuerwehren sollten nicht so tun, als wenn sie da keine Rolle spielen würden...
Natürlich spielen sie eine Rolle. Wäre ja auch schlecht, wenn es nicht so wäre, die müssen die Fahrzeuge ja auch einsetzen.
Geschrieben von Ulrich C.V.a. RLP wollte das Fzg unbedingt, der NA LF war dagegen, am Schluß hat man dann über den Fachbereichsrat das Fahrzeug einfach "gesetzt" und es musste genormt werden... Die Entwicklung war von Anfang an absehbar!
Ich geb dir Recht, das KLF war nicht gerade eine Glanzleistung der RLP-Normentwürfe. Hessen war da glaub ich auch mit im Boot. Schon damals hätte man einfach das TSF-W mit Grundbeladung (gab es doch mal als ca. 5t-Fahrzeug) forcieren sollen. Genau da sind wir jetzt wieder mit dem aktuellen KLF.
Gruß,
Michael
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